Kleinteilige Gastronomie entlasten, Linksfraktion beantragt Ausnahme von der Stellplatzpflicht
Die Linksfraktion in der Rostocker Bürgerschaft setzt sich mit einem aktuellen Antrag dafür ein, kleinteilige Gastronomiebetriebe von unnötigen bürokratischen Belastungen zu befreien. Konkret geht es um eine Änderung der Stellplatzsatzung, die bislang auch bei saisonalen Erweiterungen von Außengastronomie eine Pflicht zur Schaffung zusätzlicher Stellplätze vorsieht.
„Gerade für kleine, inhabergeführte Cafés, Restaurants und Bars in der Innenstadt oder in touristischen Lagen wie Warnemünde ist diese Regelung nicht praxisgerecht“, erklärt Christian Albrecht, Fraktionsvorsitzender der Linken. „Wenn Terrassen oder Außenflächen im Sommer erweitert werden, bedeutet das bislang neue Stellplatzauflagen oder Ablösezahlungen, obwohl die Gäste meist zu Fuß, mit dem Rad oder per Straßenbahn kommen.“
Die Fraktion Die Linke beantragt deshalb, dass Gastronomiebetriebe mit weniger als 100 Sitzplätzen von der Stellplatzpflicht bei saisonalen Erweiterungen ausgenommen werden, wenn sich eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs in einem Umkreis von 500 Metern befindet. Eine Verpflichtung zur Zahlung von Stellplatzablösebeträgen soll in diesen Fällen ebenfalls entfallen.
„Mit dieser Änderung wollen wir gezielt die Gastronominnen und Gastronomen unterstützen, die mit viel Engagement zur Belebung unserer Stadt beitragen und gleichzeitig umweltfreundliche Mobilität ihrer Gäste fördern“, so Albrecht weiter. „Es ist weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll, für jede Sonnenterrasse teure Stellplätze nachweisen zu müssen, wenn Bus und Bahn praktisch vor der Tür halten.“Der Antrag der Linksfraktion wird in den kommenden Wochen in den zuständigen Ausschüssen beraten und soll am 15. Oktober 2025 in der Bürgerschaft entschieden werden.
