Linksfraktion will Gastronomie und Begegnungsorte in Rostocker Stadtteilen stärken
Die Fraktion Die Linke will wohnortnahe Gastronomie- und Begegnungsangebote in unterversorgten Stadtteilen stärken. Ihr Antrag sieht vor, dass die Oberbürgermeisterin gemeinsam mit Rostock Business und den Fachämtern ein Konzept zur Ansiedlungsunterstützung erarbeitet.
„Viele Rostockerinnen und Rostocker erleben, dass es im eigenen Wohnumfeld zu wenige Orte gibt, an denen man sich unkompliziert treffen, etwas essen oder trinken und miteinander ins Gespräch kommen kann“, erklärt Christian Albrecht, Vorsitzender der Fraktion Die Linke. „Das ist eine Frage von Lebensqualität, Nachbarschaft und sozialem Zusammenhalt.“
Gerade in größeren Wohngebieten fehlen Kneipen, Gaststätten, Restaurants und niedrigschwellige Treffpunkte. Dadurch sinkt die Aufenthaltsqualität, Wege werden länger und spontane Begegnungen seltener. Der Antrag setzt deshalb auf ein belastbares Konzept statt auf Einzelmaßnahmen. Geprüft werden sollen Bedarf, geeignete Standorte, Unterstützungsinstrumente, städtische Flächen, Zwischennutzungen sowie Kooperationen mit Wohnungsunternehmen und Eigentümerinnen und Eigentümern. Auch mögliche Förderquellen sollen einbezogen werden.
„Wohnortnahe Gastronomie ist mehr als ein Geschäft“, so Albrecht. „Sie ist oft der Ort, an dem man bekannte Gesichter trifft, ins Gespräch kommt und Nachbarschaft entsteht. Solche Orte machen einen Stadtteil wärmer, lebendiger und sozialer.“
Der Antrag setzt auf ein realistisches Konzept statt auf Schnellschüsse. Geprüft werden sollen vorhandene Angebote, konkrete Bedarfe, geeignete Standorte und Unterstützung für Betreiberinnen und Betreiber. Dabei geht es auch um städtische Flächen, Zwischennutzungen, Konzeptvergaben sowie Kooperationen mit Wohnungsunternehmen und Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Linksfraktion will, dass Ortsbeiräte, Quartiersmanagement und Initiativen einbezogen werden. „Die Menschen vor Ort wissen am besten, was fehlt und wo etwas entstehen kann“, betont Albrecht. Das Konzept soll der Bürgerschaft bis zum 31. Dezember 2026 vorgelegt werden.
