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Rostocks Brüche nach 1990 gehören ins kommunale Gedächtnis

Die Linksfraktion in der Rostocker Bürgerschaft beantragt, die Folgen der Treuhandpolitik und der Deindustrialisierung nach 1990 als eigenständigen Schwerpunkt in das Kommunale Erinnerungskonzept der Stadt aufzunehmen.

„Die deutsche Einheit darf in Rostock nicht ausschließlich als Erfolgsgeschichte erzählt werden. Zur historischen Wahrheit gehören auch der Verlust zehntausender Arbeitsplätze, die Zerschlagung gewachsener industrieller Strukturen, Abwanderung und die Entwertung beruflicher Lebensleistungen“, erklärt der Fraktionsvorsitzende Christian Albrecht.

Rostock war besonders stark von der maritimen Industrie geprägt. Schiffbau, Hochseefischerei, Handelsschifffahrt, Hafenwirtschaft, Dieselmotorenbau, Schiffselektronik, Forschung und zahlreiche Zulieferbetriebe bildeten eng verbundene Wertschöpfungsketten. Ihre Aufspaltung, Privatisierung und Abwicklung traf nicht nur einzelne Unternehmen, sondern ganze Stadtteile, Familien und Freundeskreise. Zwischen November 1990 und Mitte 1992 gingen in Rostock rund 20.100 Arbeitsplätze verloren; bis 1999 sank die Beschäftigtenzahl um weitere etwa 21.200.

„Hinter diesen Zahlen stehen Menschen, deren Lebensplanung, soziale Sicherheit und gesellschaftliche Anerkennung innerhalb kürzester Zeit erschüttert wurden. Viele Betroffene erleben bis heute, dass ihre Erfahrungen im öffentlichen Gedächtnis kaum vorkommen“, so Albrecht.

Der Antrag fordert deshalb, politische Entscheidungen, Eigentums- und Machtverhältnisse, die Erfahrungen der Beschäftigten sowie Proteste, Streiks, Betriebsbesetzungen und gewerkschaftliche Gegenkonzepte sichtbar zu machen. Einbezogen werden sollen Zeitzeugenberichte, Archive, Museen, Gewerkschaften, ehemalige Beschäftigte und zivilgesellschaftliche Initiativen.

„Eine kritische Erinnerung an die Treuhand ist keine Verklärung der DDR. Sie ist Voraussetzung für ein ehrliches Verständnis unserer Stadtgeschichte. Viele Zeitzeugen sind inzwischen längst im Rentenalter. Ihre Erinnerungen und Unterlagen müssen jetzt gesichert werden, bevor sie unwiederbringlich verloren gehen“, betont Albrecht.

Die Bürgerschaft entscheidet am 1. Juli 2026 über den Änderungsantrag.


Unser Änderungsantrag: Kommunales Erinnerungskonzept der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

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